fahrlässig

fahrlässig
fahren:
Das gemeingerm. Verb mhd. varn, ahd. faran, got. faran, engl. to fare, schwed. fara geht zurück auf idg. *per- »hinüberführen, -bringen, -kommen, übersetzen, durchdringen« (vgl. ver...).
In anderen idg. Sprachen sind z. B. verwandt griech. perān »durchdringen« und lat. portare »tragen« (s. die Fremdwortgruppe um Porto). Als Nominalbildungen gehören u. a. hierher griech. póros »Durch-, Zugang, Furt« ( Pore) und die unter Furt genannten Wörter. Zu »fahren« stellen sich ferner die Bildungen Fahrt und Fuhre mit ihren Ableitungen (z. B. fertig), während Fähre zu einem untergegangenen abgeleiteten Verb gehört. Schließlich ist als Veranlassungswort zu »fahren« führen zu nennen. – »Fahren« bezeichnete ursprünglich jede Art der Fortbewegung wie gehen, reiten, schwimmen, im Wagen fahren, reisen. Das zeigen noch Ausdrücke wie »fahrendes Volk«, »fahrende Habe« (»Mobiliar«); der Senn »fährt zu Berge«, der Fuchs »fährt aus dem Bau«. Im neueren Dt. versteht man aber unter »fahren« die Fortbewegung auf Wagen, Schiffen, mit der Bahn, dem Flugzeug u. a.
Aus dem alten Sprachgebrauch heraus wurde »fahren« auch auf schnelle Bewegungen (z. B. des Blitzes, der Hand) übertragen.
Verblasst ist die Vorstellung einer Bewegung in der mhd. und mnd. Nebenbedeutung »sich benehmen, leben, sich befinden«. Von da ist der übertragene Gebrauch von »gut oder übel mit jemandem fahren« ausgegangen. Siehe auch die Artikel Hoffart und verfahren. – Alle genannten Bedeutungsschattierungen zeigen sich heute noch in den Zusammensetzungen und Präfixbildungen: die Grundbedeutung z. B. in widerfahren übertragen für »begegnen« (z. B. von Leid, Unrecht) und 1 erfahren, der heutige Sinn in »ab-, vor-, aus-, an-, überfahren« usw., die schnelle Bewegung in auffahren »zornig werden«, zusammenfahren »erschrecken«, herumfahren, zurückfahren u. Ä. Abl.: Fahrer (älter nur in Zusammensetzungen wie »Land-, Seefahrer«; in der jungen Bedeutung »Chauffeur« gekürzt aus Kraft‹wagen›fahrer); fahrig »unruhig, haltlos, zerfahren« (im 19. Jh. schriftsprachlich; beachte frühnhd. ferig »hurtig«, mhd. ferec »fahrtbereit«); fahrlässig (eigentlich »fahren lassend«, zu mhd. varn lāz̧en »gehen lassen, vernachlässigen«; seit dem 15. Jh. in der Rechtssprache), dazu Fahrlässigkeit (15. Jh.); Vorfahr (meist Plural; mhd. vorvar, mnd. vö̅rfāre ist mit der alten Bildung -var, ahd. -faro, aisl. -fari »Fahrender« gebildet, das Wort bedeutete bis ins 19. Jh. allgemein »Vorgänger«, z. B. im Amt, doch ist die heutige Bedeutung »Ahn« schon alt); entsprechend Nachfahr (mhd. nāchvar »Nachfolger«, jetzt »Enkel«). Substantivische Zusammensetzungen sind z. B. Fahrgast (19. Jh.); Fahrrad (1889 für »Veloziped«; Rad); Fahrstuhl »Aufzug« (17. Jh. für »Aufzug«, im 19. Jh. auf den elektrischen Lift übertragen); Fahrzeug (im 17. Jh. entlehnt aus niederd. fahrtüg, niederl. vaartuig »Schiff«; seit dem 19. Jh. auch für »Fuhrwerk«).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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